Stadt Mönchengladbach: Pressemitteilung - Montag, 5. März 2007

Gutachter teilt Rechtsauffassung der Stadt
Lärmschutzanlage Tomp in Hardt

pmg (Mönchengladbach). Bürger werden in Sitzung der Bezirksvertretung Hardt am 12. März aus erster Hand informiert

Die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Lärmschutzanlage Tomp in Hardt ist rechtmäßig erfolgt. Zu diesem Ergebnis kommt der von der Stadt beauftragte neutrale Gutachter Dr. Friedel Erlenkämper in seinem Ergänzungsgutachten, das er gemeinsam mit der Bauverwaltung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hardt am Montag, 12. März, um 17 Uhr im Pfarrheim, Alexander-Scharff-Straße 38, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorstellen wird. Der Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb hat die rund 80 Bürgerinnen und Bürger über den Termin und das Ergebnis des Ergänzungsgutachtens in einem Schreiben, das ihnen noch heute zugehen wird, informiert.

Außerdem kommt der Gutachter in dem jetzt erstellten Gutachten, das in Ergänzung zu dem von ihm bereits im Mai 2006 vorgelegten Gutachten zu den Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlage Tomp entlang der A 52 erarbeitet wurde, zu dem Ergebnis, dass die Kostenangabe für die Lärmschutzanlage in Höhe von 90.000 DM in der Begründung zum Bebauungsplan keine rechtlichen Auswirkungen auf die Beitragserhebung haben. Ebenso war es laut Gutachter zulässig, eine Wall-/Wandkombination zu realisieren und deren Kosten umzulegen, obwohl im Bebauungsplan ein Lärmschutzwall festgesetzt wurde. Dr. Friedel Erlenkämper wird diese Ergebnisse in der Sitzung der Bezirksvertretung eingehend erläutern.

Die Verwaltung ist den betroffenen Anwohnern in Hardt vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit den Erschließungsbeiträgen aufgeworfenen Fragen entgegengekommen und hat die Vollziehung der Erschließungsbeiträge ruhen lassen. Vor dem Hintergrund der im Gutachten verankerten Ergebnisse behalten die zurückliegenden Bescheide über die Erschließungsbeiträge ihre Gültigkeit. Die erfolgte zinslose Stundung wird nun aufgehoben. Die Widersprüche sollen abschlägig beschieden werden.

Zum Hintergrund: Für die Herstellung der Immissionsschutzanlage Tomp entlang der A 52 wurden die Eigentümer der in diesem Bereich erschlossenen Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Die Verwaltung hatte Ende 2005 die Erschließungsbescheide über die Erschließungsbeiträge für den 750 Meter langen und sechs Meter hohen Lärmschutzwall verschickt. Im Durchschnitt liegen die Beiträge zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Die Kosten für die Lärmschutzanlage beziffert die Bauverwaltung mit rund 900.000 Euro.

Auf Grundlage des Bebauungsplanes 232/II wurde von 2001 bis 2003 die zur Erschließung notwendige Immissionsschutzanlage entlang der Autobahn A 52 erstellt. Der Bebauungsplan, der 1995 rechtskräftig wurde, erstreckt sich über das Gebiet von der westlichen Stadtgrenze zwischen Tomper Straße und der A 52 bis zur Nikolausstraße. Dieses Gebiet beinhaltet sowohl die vorhandene Bausubstanz parallel zur Tomper Straße sowie die daran anschließenden neuen Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet und weiter in Richtung Norden eine Parallelzone als Mischgebiet von Wohnen und Gewerbe. In diesem Planverfahren wurde der Lärmwall zum Schutz der Anwohner berücksichtigt.

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind zur Erschließung notwendige Anlagen, wie Straßen und Wege, aber auch Immissionsschutzanlagen abzurechnen. Hierbei sind 90 Prozent der Kosten von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu tragen.

Zur Abrechnung der Immissionschutzanlage wurde seinerzeit von der Verwaltung eine Satzung vorbereitet. Die Bezirksvertretung Hardt, der Planungs- und Bauausschuss und der Hauptausschuss hatten jeweils einstimmig dem Rat empfohlen, die Satzung zu beschließen. Dieser Empfehlung ist der Rat am 18. Dezember 2002 einstimmig gefolgt.

Nach Protesten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegen die Erhebung der Erschließungsbeiträge hatte die Stadt Ende 2005 die Vollziehung der Bescheide über die Erschließungskosten vorläufig ausgesetzt und einen neutralen Gutachter zur nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung auf der Basis der Satzung eingeschaltet.




Entnommen aus der Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach,
Montag, 5. März 2007
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