Stadt Mönchengladbach: Pressemitteilung - Montag, 12. März 2007

Lärmschutzanlage Hardt: Stadt lässt Musterklage zu
Verwaltung informiert betroffene Bürger über weiteres Verfahren

pmg (Mönchengladbach). Die Verwaltung hat heute entschieden, im weiteren Verfahren zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlage im Bereich Hardt entlang der A 52 eine Musterklage im Sinne eines so genanntes "repräsentativen Klageverfahrens" zuzulassen und die zinslose Stundung aufzuheben. Gegen die von der Verwaltung erhobenen Erschließungsbeiträge haben alle 115 betroffenen Bürgerinnen und Bürger Widerspruch eingelegt. Der zuständige Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb wird in den nächsten Tagen allen Betroffenen einen Fragebogen zusenden, in dem sie sich für einen von drei Verfahrenswegen entscheiden können:

- Erklärt sich der Betroffene bereit, den Widerspruch zurückzunehmen, wird der Heranziehungsbescheid bestandskräftig. In diesem Fall kann eine weitere Stundung nicht mehr gewährt werden. Sollte das repräsentative Klageverfahren zu einem positiven Ergebnis kommen, so hat dies bei einem zurückgezogenen Widerspruch keine Auswirkung.

- Der Widerspruch wird aufrecht erhalten und der betroffene Bürger ist bereit, gegebenenfalls selbst ein (Muster-) Klageverfahren durchzuführen. Aus diesen Fällen wählt die Verwaltung später zwei Widersprüche für die Musterklage aus, die jeweils repräsentativ für die Alt- und die Neubebauung sind. In diesem Fall erhält der Kläger einen Widerspruchsbescheid. Wird der Fall nicht als repräsentativ ausgewählt, erfolgt kein Widerspruchsbescheid und die Entscheidung über den eingelegten Widerspruch wird bis zur Beendigung des repräsentativen Klageverfahrens zurückgestellt. Ein Widerspruchsbescheid wird erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugeschickt.

- Als dritte Möglichkeit hält der Betroffene seinen Widerspruch aufrecht, ist aber mit dem Verfahren der Musterklage nicht einverstanden. In diesem Fall erhält er einen Widerspruchsbescheid, gegen den er klagen kann. Klagt er nicht, wird sein Heranziehungsbescheid bestandskräftig. In diesem Fall kann eine Stundung nicht mehr gewährt werden. Auch in diesem Fall gilt: Sollte das repräsentative Klageverfahren zu einem positiven Ergebnis kommen, so hat dies bei einem zurückgezogenen Widerspruch keine Auswirkung.

Die betroffenen Bürger haben die Möglichkeit, außer der Sofortzahlung des Beitrages eine Ratenzahlung mit monatlich 0,5-prozentiger Verzinsung vorzunehmen. Außerdem kann der Beitrag bis zum Abschluss des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens ebenfalls mit einer monatlichen Verzinsung von 0,5 Prozent gestundet werden.



Entnommen aus der Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach,
Montag, 12. März 2007
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