Stadt Mönchengladbach: Pressemitteilung - Freitag, 27. März 2015

Stadt wartet immer noch auf verbindliche Aussage des Landes zur Flüchtlingseinrichtung im JHQ
Regionalrat Grundlage zur Errichtung der Anlage auf ehemals militärisch genutztem Gebiet

pmg (Mönchengladbach). Der Regionalrat hat gestern eine wesentliche Grundlage zur Errichtung einer Landeseinrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Einstimmig beschloss er eine "Zielabweichung" für einen zehn Hektar großen Teilbereich des ehemaligen JHQ. Die Fläche war in der Vergangenheit für militärische Zwecke vorgesehen. Der Stadt liegt allerdings nach wie vor immer noch keine verbindliche Aussage des Landes zum Termin der Inbetriebnahme der Einrichtung und damit zum Termin der Anrechnung von Flüchtlingszahlen auf das Kontingent der Stadt vor. Zum Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Bestandsgebäude im Teilbereich des ehemaligen Kasernengeländes als Einrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von bis zu eintausend Asylbewerbern und Flüchtlingen nachzunutzen. Im gültigen Regionalplan (GEP 99) ist er als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) mit der Zweckbindung "Verteidigungsanlagen" sowie überlagernd als Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) dargestellt. Um die raumordnerischen Voraussetzungen für die geplante Nutzung zu schaffen, muss ein Zielabweichungsverfahren nach õ 16 Landesplanungsgesetz durchgeführt werden, damit die Zweckbindung "Verteidigungsanlagen" entfällt. Das Einvernehmen des Regionalrats für den Planungsbezirk Düsseldorf ist hierfür Voraussetzung. (pmg/sp)

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Entnommen aus der Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach,
Freitag, 27. März 2015
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