Stadt Mönchengladbach: Pressemitteilung - Freitag, 27. März 2015
Stadt wartet immer noch auf verbindliche Aussage des Landes zur Flüchtlingseinrichtung
im JHQ
Regionalrat Grundlage zur Errichtung der Anlage auf ehemals militärisch
genutztem Gebiet
pmg (Mönchengladbach).
Der Regionalrat hat gestern eine wesentliche Grundlage zur Errichtung einer
Landeseinrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen
beschlossen. Einstimmig beschloss er eine "Zielabweichung" für
einen zehn Hektar großen Teilbereich des ehemaligen JHQ.
Die Fläche war in der Vergangenheit für militärische Zwecke
vorgesehen. Der Stadt liegt allerdings nach wie vor immer noch keine verbindliche
Aussage des Landes zum Termin der Inbetriebnahme der Einrichtung und damit zum
Termin der Anrechnung von Flüchtlingszahlen auf das Kontingent der Stadt
vor.
Zum Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die
Bestandsgebäude im Teilbereich des ehemaligen Kasernengeländes als
Einrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von bis zu eintausend
Asylbewerbern und Flüchtlingen nachzunutzen.
Im gültigen Regionalplan (GEP 99) ist er als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) mit der Zweckbindung "Verteidigungsanlagen" sowie überlagernd
als Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) dargestellt.
Um die raumordnerischen Voraussetzungen für die geplante Nutzung zu schaffen,
muss ein Zielabweichungsverfahren nach õ 16 Landesplanungsgesetz durchgeführt
werden, damit die Zweckbindung "Verteidigungsanlagen" entfällt.
Das Einvernehmen des Regionalrats für den Planungsbezirk Düsseldorf
ist hierfür Voraussetzung.
(pmg/sp)
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