Stadt Mönchengladbach: Pressemitteilung - Donnerstag, 11. Juni 2015

Flüchtlingseinrichtung des Landes im ehemaligen JHQ: Stadt soll Kooperationsangebot des Landes akzeptieren

pmg (Mönchengladbach). Noch Ende diesen Jahres könnten die ersten hundert Flüchtlinge im JHQ untergebracht werden. Der Mietvertrag für eine Landeseinrichtung zwischen dem Land und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist seit Ende 2014 abgeschlossen, die Ausschreibungen für die Erschließungsmaßnahmen sind vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf den Weg gebracht und die ersten Bauanträge gestellt. Theoretisch könnten bis zu 1.400 Plätze in den vorhandenen Gebäuden im JHQ geschaffen werden. Konkret geplant und errichtet werden zunächst 800 Plätze sowie weitere 200 Plätze, die nur bei dringendem Bedarf belegt werden sollen. Im Gegenzug dazu werden die insgesamt 1.000 Plätze der Stadt auf die Aufnahmequote angerechnet. Dies führt zu einer wesentlichen Entlastung des städtischen Haushaltes.

Das Thema Flüchtlingseinrichtung beschäftigt den Hauptausschuss morgen in seiner Sitzung und den Rat eine Woche später am 17. Juni. Folgen der Hauptausschuss und der Rat abschließend der Verwaltungsvorlage, dann erklärt die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation mit dem Land beim Betrieb und der Ausgestaltung der Flüchtlingseinrichtung als "Einrichtung neuen Typs". Damit entsteht eine Mischform zu beiden in NRW bisher getrennt voneinander arbeitenden Einrichtungstypen: "Zentrale Unterbringungseinrichtung" (ZUE) und "Erstaufnahmeeinrichtung" (EAE). Stimmt der Rat in der kommenden Woche (17. Juni, 15 Uhr, Rathaus Rheydt) zu, wird die Verwaltung beauftragt bis zur dann folgenden Ratssitzung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Land zu verhandeln, eine Organisationsstruktur für die Erbringung der Leistungen durch die Stadt zu konzipieren, einen Zeitplan abzustimmen und in der nächsten Ratssitzung zur Beschlussfassung zu bringen.

Das Land wäre Betreiber der Einrichtung neuen Typs und kümmert sich neben der Bewirtschaftung der Gebäude unter anderem um die Ernährung der Flüchtlinge und beispielsweise auch um soziale Dienste und Wachdienste. Ein zweiter Kooperationspartner wäre das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das in der Einrichtung eine Außenstelle unterhält. Die Stadt Mönchengladbach würde, sofern der Rat zustimmt, die mit der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern anfallenden hoheitlichen Aufgaben (Aufnahme, Registrierung, Meldewesen, etc.) übernehmen. Für die anfallenden Personal- und Sachkosten sagt das Land eine vollständige Erstattung zu. Die Kommunalaufsicht sieht mit Blick auf die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) keine Bedenken, dass die Stadt die Aufgaben übernimmt, vorausgesetzt, es kommt zu einer vollständigen Kostenerstattung ohne zeitliche Verzögerungen. (pmg/sp)

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Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail Pressestelle@moenchengladbach.de



Entnommen aus der Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach,
Donnerstag, 11. Juni 2015
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