Stadtpost - Rheinische Post - Dienstag, 13. März 2007

Klagemauer an der A52

Jetzt geht es vor Gericht. Die Stadt besteht auf die Zahlungen der Hardter Grundbesitzer für den Bau des 900.00 Euro teuren Lärmschutzwalls. Ein Gutachter gibt ihr Recht. Dennoch lässt die Stadt eine Musterklage zu.

Von STEFAN KAUFMANN
Auch nach der zweiten Prüfung komt Rechtsgutachter Dr. Friedel Erlenkämper zu dem Ergebnis: Die Gebührenbescheide der Stadt an die Hardter Grundbesitzer sind rechtens. Deshalb bittet die Stadt 115 Bürger zwischen Tomper Straße, A 52 und Nikolausstraße zur Kasse: Sie sollen zusammen 90 Prozent der rund 900.000 Euro übernehmen, die der Bau der 750 Meter langen Lärmschutzanlage gekostet hat. Ein Unding, sagen die Betroffenen.
Während das Gutahcten erstellt wurde, waren die Zahlungen ausgesetzt. "Diese zinslose Stundung heben wir nun auf", sagte der Technische Beigeordnete Helmut Hormes gestern in der Sitzung der Bezirksvertretung Hardt. "Gleichzeitig haben wir uns entschieden, eine Musterklage zuzulassen." Das heißt: Wer weiterhin die Zahlung verweigert, muss vor Gericht ziehen.

Stellvertretend für alle

Von denjenigen, die einer Musterklage zustimmen, werden zwei repräsentative Fälle herausgesucht: ein Alt- und ein Neu-Eigentümer. Das Urteil, das am Verwaltungsgericht gefällt wird, gilt dann stellvertretend für alle anderen, die sich der Musterklage angeschlossen haben. "Aber natürlich kann jeder für sich klagen", so Hormes.
Welcher Weg der geschicktere ist, wollen die Betroffenen bei einer Bürgerversammlung klären. "Auf jeden Fall werde ich nicht bezahlen", sagte Irmgard Elgharbi, die seit 57 Jahren in Hardt wohnt und nun 5.000 Euro überweisen soll.
Es wird mehrere Kläger geben. Zu zweifelhaft kommt den meisten das Verfahren vor. Zum Hintergrund: 1995 war in einem Bauplan noch von einem Erdwall für 90.00 Mark die Rede. Eine illusorische Zahl, wie Erlenkämper jetzt sagt. Ein Sachverstständiger habe sogar herausgefunden, dass die Erdwall-Lösung in etwa genauso teuer geworden wäre wie die jetzige Anlage. Wer die 90.000 Mark ins Spiel gebracht hat, ist nicht mehr zu klären. "Ich habe in den Akten nichts dazu finden können", so der Rechtsgutachter. "Ist doch eigenartig", meint Eigentümer Rainer Schatten und erinnert an den Fall Duvenstraße. "Immer wenn es brenzlig wird, verschwinden Unterlagen." Er müsse in seinem Heizungs- und Sanitärbetrieb den Kunden auch erklären können, warum eine Leistung plötzlich das 20-fache koste. Nachbar Oliver Frings, mit einem Estrichleger-Betrieb seit einem Jahr in Hardt ansässig: "Wenn wir gewusst hätten, wie schwer es uns die Stadt hier macht, wären wir nach Viersen gegangen.".

INFO: Und so geht es weiter

Gebühren Der Zahlungsbescheid geht in Kürze an die betroffenen Bürger.
Möglichkeit 1 Die Gebühren werden bezahlt, das Verfahren endet.
Möglichkeit 2 Der Widerspruch wird aufrecht erhalten, der Bürger schließt sich einer Musterklage an.
Möglichkeit 3 Der Betroffenen klagt eigenständig.


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 13. März 2007

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