Lokales - Rheinische Post - Dienstag, 11. September 2007

Tomp: noch ein Versuch

Müssen die Hardter Anwohner nicht für den Lärmschutz an der A 52 bezahlen, weil die Satzung rechtswidrig ist?
Erich Oberem (FWG) ist davon überzeugt. Bislang waren alle Versuche, die Stadt in die Pflicht zu nehmen, vergebens.

Von RALF JÜNGERMANN
Wo er Unrecht wittert, ist Erich Oberem nicht zu stoppen. Und dass die Hauseigentümer für die Lärmschutzwand an der A 52 bezahlen müssen, hinterlässt bei vielen Politikern mindestens ein ungutes Gefühl. So enthielten sich in der letzten Ratssitzung SPD und FDP bei dieser Frage. Was den FWG-Vorsitzenden zwar aufregt. "Die FDP wollte nicht gegen ihren Koalitionspartner CDU stimmen. Und die SPD gehört inzwischen ja wohl auch zu dieser Koalition." Was ihn aber nicht aufzuhalten vermag.
Gut zwei Wochen nach der Ratssitzung flattert Oberbürgermeister Norbert Bude nun ein Schreiben von Oberem auf den Tisch. Die ganze Satzung sei rechtswidrig - weil ein Mitarbeiter der Verwaltung die Politiker getäuscht habe. Damit sei 2002 ein Stein ins Rollen gekommen, der seither nicht mehr aufzuhalten ist. Oberem argumentiert so: In der Sitzung der Bezirksvertretung Hardt versicherte ein Verwaltungsmitarbeiter am 5. November 2002, die neue Gebührenordnung habe keinerlei Folgen für all jene, die schon vor der Aufstellung des Bebauungsplanes in dem Gebiet zwischen Tomper Straße und Autobahn wohnten.

Zwischen 5.000 und 10.000 Euro

Das erwies sich als falsch. Denn tatsächlich sollen nun alle zahlen, im Schnitt zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Die Information der Verwaltung sei nicht nur falsch, sondern ein Betrugsversuch, findet Oberem. Die Bezirksvertretung habe der neuen Satzung im guten Glauben zugestimmt, ebenso kurz darauf der Rat. Die Politiker entschieden in der Überzeugung, die angestammten Bewohner würden nicht zur Kasse gebeten. Sonst hätten sie der Satzung nicht zugestimmt, so der FWG-Vorsitzende.
Es ist dies nicht der erste Versuch, den Anwohnern die saftige Rechnung für den Lärmschutz zu ersparen. Erstes Argument: Die Stadt hattem wegen eines neuen Gewerbegebietes den Bebauungsplan geändert. Erst dadurch entstand überhaupt die Möglichkeit, von den Alteingesessenen einen so genannten Erschließungsbeitrag zu verlangen. Ist die Stadt als Verursacherin damit auch für die Kosten verantwortlich? Die eingeschalteten Gutachter meinen: nein.
Zweites Argument: Die Stadt hätte den Bund, als Verursacher der Lärmquelle Autobahn, zu Schutzmaßnahmen verpflichten müssen. Inzwischen geht das nicht mehr; der Anspruch ist verjährt. Dass die Stadt dies damals versäumte, ist für Oberem eine Amtspflichtverletzung. Entscheiden werden letztlich die Gerichte. Rund 75 Klagen gegen die Bescheide der Stadt laufen.


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 6. Oktober 2007

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