Lokales - Rheinische Post - Dienstag, 11. September 2007
Tomp: noch ein Versuch
Müssen die Hardter Anwohner nicht für den Lärmschutz an
der A 52 bezahlen, weil die Satzung rechtswidrig ist?
Erich Oberem (FWG) ist davon überzeugt. Bislang waren alle Versuche,
die Stadt in die Pflicht zu nehmen, vergebens.
Von RALF JÜNGERMANN
Wo er Unrecht wittert, ist Erich Oberem nicht zu stoppen. Und dass die Hauseigentümer
für die Lärmschutzwand an der A 52 bezahlen müssen, hinterlässt
bei vielen Politikern mindestens ein ungutes Gefühl. So enthielten sich in
der letzten Ratssitzung SPD und FDP bei dieser Frage. Was den FWG-Vorsitzenden
zwar aufregt. "Die FDP wollte nicht gegen ihren Koalitionspartner CDU stimmen.
Und die SPD gehört inzwischen ja wohl auch zu dieser Koalition." Was
ihn aber nicht aufzuhalten vermag.
Gut zwei Wochen nach der Ratssitzung flattert Oberbürgermeister Norbert Bude
nun ein Schreiben von Oberem auf den Tisch. Die ganze Satzung sei rechtswidrig - weil
ein Mitarbeiter der Verwaltung die Politiker getäuscht habe. Damit sei 2002
ein Stein ins Rollen gekommen, der seither nicht mehr aufzuhalten ist. Oberem
argumentiert so: In der Sitzung der Bezirksvertretung Hardt versicherte ein Verwaltungsmitarbeiter
am 5. November 2002, die neue Gebührenordnung habe keinerlei Folgen für
all jene, die schon vor der Aufstellung des Bebauungsplanes in dem Gebiet zwischen
Tomper Straße und Autobahn wohnten.
Das erwies sich als falsch. Denn tatsächlich sollen nun alle
zahlen, im Schnitt zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Die Information der Verwaltung
sei nicht nur falsch, sondern ein Betrugsversuch, findet Oberem. Die Bezirksvertretung
habe der neuen Satzung im guten Glauben zugestimmt, ebenso kurz darauf der Rat.
Die Politiker entschieden in der Überzeugung, die angestammten Bewohner würden
nicht zur Kasse gebeten. Sonst hätten sie der Satzung nicht zugestimmt, so
der FWG-Vorsitzende.
Es ist dies nicht der erste Versuch, den Anwohnern die saftige Rechnung für
den Lärmschutz zu ersparen. Erstes Argument: Die Stadt hattem wegen eines
neuen Gewerbegebietes den Bebauungsplan geändert. Erst dadurch entstand überhaupt
die Möglichkeit, von den Alteingesessenen einen so genannten Erschließungsbeitrag
zu verlangen. Ist die Stadt als Verursacherin damit auch für die Kosten verantwortlich?
Die eingeschalteten Gutachter meinen: nein.
Zweites Argument: Die Stadt hätte den Bund, als Verursacher der Lärmquelle
Autobahn, zu Schutzmaßnahmen verpflichten müssen. Inzwischen geht das
nicht mehr; der Anspruch ist verjährt. Dass die Stadt dies damals versäumte,
ist für Oberem eine Amtspflichtverletzung. Entscheiden werden letztlich die
Gerichte. Rund 75 Klagen gegen die Bescheide der Stadt laufen.