Lokales - Rheinische Post - Samstag, 5. April 2008

Neuer Bebauungsplan soll Tompern helfen

Von DIETER WEBER
Wer von "heilen" spricht, denkt an einen Kranken, der gesund gepflegt wird. Wenn Stadtplaner den Begriff verwenden, wollen sie Mängel beseitigen - zum Beispiel in Bebauungsplänen. Wie etwa in Hardt, wo die Diskussion um die Lärmschutzwand zuletzt ausuferte. Denn der letzte Stand sah so aus:
Auf die Anwohner an der Tomper Straße könnte die Hauptlast zukommen, wenn die rund eine Million teure Lärmschutzwand abgerechnet wird. Da können sich die Kostenanteile im Vergleich zu heute verdreifachen, während Hauseigentümer im Bereich zwischen Tomper Weg und Tomphecke, die viel mehr vom Lärmschutz profitieren, sich vergnügt die Hände reiben und kaum zur Kasse gebeten werden.
Darüber muss das Verwaltungsgericht Düsseldorf Anfang Mai entscheiden. Der Trick findiger Juristen: Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass es am Stichtag 14. Juli 2005 einen unwirksamen Bebauungsplan für das Areal zwischen Tomper Weg und Tomphecke gegeben hat. Folgt das Gericht ihrer Argumentation, wären ihre Mandanten fein raus. Dann gelten als "Nutznießer" der Wand alle die Alt-Anlieger, deren Grundstücke am Stichtag rechtlich Baulandqualität hatten - und das sind vor allem Anwohner der Tomper Straße. Sie profitieren von der Lärmminderung, weil sie mindestens drei Dezibel erreicht.

Auf die Anwohner könnte die Hauptlast zukommen

Dafür zahlen sie dann einen sehr hohen Preis, denn die eine Million Euro für die Wand werden auf weniger Menschen verteilt.
Jetzt schuf der Bauausschuss wieder eine Grundlage, um die Satzungsfehler zu beseitigen und um mit den betroffenen Bürgern erneut ins Gespräch zu kommen: Die Baupolitiker brachten einen geänderten Bebauungsplan auf den Weg, der die Satzungsfehler beseitigen soll. Die vorherige Tendenz war so, dass ein Großteil der Politiker in der Hardter Bezirksvertretung und im Bauausschuss die Bebauungsplan-Änderung ignorieren wollte.
Frei nach dem Motto: So lange es keinen neuen Bebauungsplan gibt, ist der alte in Kraft. Dies, sagten die Stadtjuristen, sei ein Trugschluss.


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 5. April 2008

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