Lokales - Rheinische Post - Donnerstag, 29. Mai 2008

Tomp: Streit beim Lärmschutz

Von DIETER WEBER
HARDT Wenn Annette Schmitz auf die mit Efeu umrankte Wand schaut, denkt sie mit Schaudern an die Rechnung, die sie dafür bezahlen soll. Mit 53.000 Euro, so hat die Stadt 2005 ausgerechnet, soll sich die Unternehmerin an den Kosten der Hardter Lärmschutzwand beteiligen. Inzwischen gehen Stadt-Juristen davon aus, dass sich für alle Altanlieger der Betrag verdreifachen könnte, weil der bestehende Bebauungsplan fehlerhaft ist. "In meinem Fall wären dies 159.000 Euro. Diese Summe bekomme ich nie mehr rein, wenn ich das Grundstück verkaufen will", sagt Schmitz.
Noch schlimmer: Sie und weitere 156 Betroffene aus Hardt, die für die rund 900.000 Euro teure Schallschutzmauer geradestehen sollen, sind der Ansicht, dass ihre Belastung gleich null sein müsste - weil es die Stadt beim Ausbau der Autobahn 52 versäumte, den Bund den Lärmschutz bezahlen zu lassen.

Dieser Streit beschäftigt Anlieger, Stadt, Politiker und Rechtsanwälte seit langem. Tatsache ist: Als der Vater von Annette Schmitz das Grundstück kaufte, war von der Autobahn weit und breit nichts zu sehen. 1985 erhielt er für sein Betriebsgelände die Genehmigung, einen privaten Lärmschutzwall zu bauen. Die Betonung liegt aus "Wall", der mit Erde aufgeschüttet, rund 750 Meter lang sein sollte und im Bebauungsplan mit 90.000 Euro ausgewiesen war.

"Erst 2001 ist man wohl auf die Idee gekommen, eine Lärmschutzwand zu bauen - ohne uns Anlieger zu informieren", sagt Schmitz. Sie hat Akten der Stadt nach Hinweisen durchstöbert. Und nirgendwo etwas gefunden. "Das ist alles mysteriös. Die Stadt versucht sich aus der Affäre zu ziehen und die Kosten für das Versäumnis auf die Altanlieger abzuwälzen", sagt sie.

Jetzt könnte ein Trick findiger Juristen Annette Schmitz und anderen Altanliegern weitere Sorgen bereiten. Denn die Anwälte stellten fest, dass zahlreiche kommunale Bebauungspläne - und dazu würde auch der Bebauungspülan Nr. 232/II von 1994 in Hardt gehören - einen Satzungsfehler aufweisen. Gerichte haben Städte und Gemeinden bereits aufgefordert, diese Fehler zu beheben. Wenn aber, so lautet die Argumentation der cleveren Juristen, der Bebauungsplan für das Areal zwischen Tomper Weg und Tomphecke am Stichtag 14. Juli 2005 unwirksam war, dann blieben die Alt-Anlieger auf den Kosten sitzen. Ihre Grundstücke hatten am Stichtag Baulandqualität. In Hardt würde dies bedeuten: Die Beiträge würden sich in vielen Fällen verdreifachen.

Annette Schmitz will davon nichts hören: "Ich glaube, dass die Politiker Alt- und Neuanlieger gegeneinander ausspielen wollen."
Ihre Argumentation: Wenn die Stadt einen neuen Bebauungsplan erstellt, um die Fehler des alten zu "heilen", sind die alten Bescheide von 2005 unwirksam. Und bei einem neuen Plan rden die Bürger mit. Schmitz: "Falls dann neue Bescheide zu den Kosten der Lärmschutzwand kommen, müsste man prüfen, ob diese verjährt sind."


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 5. April 2008

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