Lokales - Rheinische Post - Mittwoch, 24. Juni 2009

Hardter Klagemauer

Die Anwohner klagen. Sie wehren sich gegen die Anliegergebühren, mit denen sie den fast eine Million teuren Tomper Schallschutz bezahlen sollen. In FWG-Chef Erich Oberem haben Sie einen unbeugsamen Mitstreiter.

Von INGE SCHNETTLER



Erich Oberem wird nicht müde, für die Gerechtigkeit zu kämpfen. Hartnäckig vertritt er die Interessen der Anwohner in Hardt, die für die Lärmschutzanlage entlang der Autobahn 52 zwischen Nikolausstraße und Tomper Straße zur Kasse gebeten wurden. "Es gibt Fälle, in denen das, was rechtlich richtig ist, nicht mit dem Empfinden von Gerechtigkeit übereinstimmt. Diesen Fall haben wir hier", sagt der FWG-Boss. So hat er es dem Bauausschuss vorgetragen, so erklärt er es weiterhin der Verwaltung und dem Rechtsamt der Stadt.

Kosten explodierten
Ursprünglich sollte der Lärmschutzwall am Wohngebiet Tomp in Hardt - dieses Kürzel steht für das Gebiet zwischen Tomper Straße im Süden und der Nikolausstraße nördlich der Autobahn 52 - 90.000 Mark kosten. Dann wurde eine 750 Meter lange Kombination aus Lärmschutzwand und Wall daraus, und die Kosten stiegen exlposionsartig an - auf fast eine Million Euro. Eine Summe, die die Anwohner mit tragen mussten. "Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Alt-Bebauung mit veranlagt wird", sagt Oberem. Er hat sich eingehend mit der Sache beschäftigt - und ist auf Unstimmigkeiten und Fehler gestoßen. Er wird nicht müde, immer wieder darauf aufmerksam zu machen und Nachbesserungen zu fordern.
In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses wiederholte er seine Forderung an die Stadt. Diese müsse das Geld an die Anwohner, die inzwischen den Rechtsweg beschritten haben, zurückerstatten. Denn sie hätten es schließlich nicht verschuldet, dass der Lärmschutz um das Zehnfache teuer geworden sei, als anfangs veranschlagt. "Das lag einfach an den falschen Berechnungen", sagt Erich Oberem. "Die überplante Fläche stellte sich schlicht und einfach als zu klein heraus, um auf ihr einen Wall zu errichten."
Sein Argument, der Bebauungsplan für dieses Gebiet sei im Dezember 2008 vom Landgericht für unwirksam erklärt worden, und damit sei Grund genug gegeben, die Beitragserhebungen erneut zu prüfen, konterte Rechtsdezernent Dr. Michael Schmitz mit der Feststellung: "Die Verwaltung hat bereits mehrfach ausführlich dargelegt, dass die Beitragserhebung für die Lärmschutzanlage Tomp - bei allen Unebenheiten im Vollzug - zu Recht erfolgt." Erich Oberem bleibt dabei: "Das Landgericht--Urteil muss Konsequenzen haben".
Erich Oberem ist niemand, der schnell aufgibt. Er wird weiterhin eine mutige Entscheidung von der Stadt fordern. "Wenn die Anwendung von Gesetzen zu lebensfremden Ergebnissen führt, ist etwas nicht richtig. Gesetze sollten ausschließlich dem Wohl der Menschen dienen."

INFO

Tomper Lärmschutz

Schutz: Die Wand ist 750 Meter lang.
Verrechnet: 1995 war zunächst von einem Erdwall für 90.000 Mark die Rede. Das erwies sich als falsch: Die Kosten liegen bei fast einer Million Euro.
Umlegung: Bis zu 53.000 Euro sollten einzelne Anwohner zahlen.
Mehr zum Thema: unter www.rp-online.de/moenchengladbach


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 24. Juni 2009


KOMMENTAR

Auch in meinen Augen ist der Vorgang nicht nachvollziehbar. So hatte die Verwaltung bei einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung versprochen die Anwohner in einer Bürgerversammlung nach dem Gerichtsurteil zu informieren. Passiert ist dies bis heute nicht.
Letztlich ist doch die Autobahn später als der Ortsteil Tomp gebaut worden und damit "herangerückt". Nach dem Verursacher-Prinzip hätte also der Bund als Eigentümer der Autobahn auch für die Kosten des Lärmschutzes aufkommen müssen.
Und wenn die Verwaltung von 90.000 Mark ausgeht und nur diese Summe in der örtlichen Bezirksvertretung zur Anhörung bringt, so muss die Stadt eben in letzter Konsequenz die angefallenen Mehrkosten tragen. Selbst wenn die Unterlagen der Stadt bei der Untersuchung durch einen Gutachter nicht mehr auffindbar (ein unglaublicher Vorgang) waren und "nur" eine Kostenschätzung von 185.000 Mark auffindbar war, so entsteht doch ein erheblicher Unterschiedsbetrag zu 900.000 Euro. Ich bleibe dabei: die Mehrkosten muß in einem solchen Fall nicht der Anwohner tragen. Aber dies ist wohl in Zeiten knapper Kassen eine utopische Vorstellung ...

Ralf Hennekes


Zur Info-Seite zum Lärmschutzwall in MG-Hardt.
Zur Info-Seite von MG-Hardt.