Lokales - Rheinische Post - Mittwoch, 4. Mai 2011
Lärmschutzwand Tomp: Stadt im Vorteil
Von DIETER WEBER
Die Hardter Lärmschutzwand ist ein Dauer-Ärgernis: Für die Anwohner,
die nach ihrer Meinung zu hohe Erschließungsbeiträge bezahlen müssen
und dagegen klagen.
Und für die Stadt, die sich einer Prozessflut von 62 Verfahren ausgesetzt
sieht und weiß, dass sie Planungs- und Berechnungsfehler gemacht hat.
Bis zum gestrigen Tag hat das Verwaltungsgericht Düseldorf über 32
Klagen entschieden.
Der Tenor: Bisher stellten die Richter fest, dass die Kläger zu Recht zu
Erschließungsbeiträgen herangezogen werden.
Das Gericht hat aber die Berechnungsmodalitäten der Stadt abgeändert.
Dies führt dazu, dass der Verfahrenskostenanteil der Stadt zwischen zwei
und 38 Prozent je Verfahren liegt.
Der städtische Beigeordnete Dr. Michael Schmitz geht von einem Einnahmedefizit
von rund 50.000 Euro an Gesamt-Erschließungskosten von 812.000 Euro aus.
Die 32 Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Weitere 30 Verfahren sind noch anhängig.
Über die Lärmschutzwand regen sich die Hardter seit Jahren auf.
Die 750 Meter lange Anlage am Wohngebiet Tomp sollte ursprünglich rund
90.000 Mark kosten.
Doch dann verwandelte sich die Wand in eine Kombination aus Wall und Wand, und
die Kosten stiegen explosionsartig auf mehr als 800.000 Euro an.
Die Stadt hat Planungs- und Berechnungsfehler gemacht.
Das ist unstrittig.
Ganz kurios: Auch den Bebauungsplan hat das Landgericht Düsseldorf zwischenzeitlich
für unwirksam erklärt, weil es in dem als sogenanntes Mischgebiet
ausgewiesenen Bereich zwischen Autobahn 52 und Tomper Straße zu viel Gewerbe
gibt.
Der FWG-Ratsherr Erich Oberem hat mehrfach versucht, die Stadt davon zu überzeugen,
auf die Erschließungsbeiträge zu verzichten.
Dies haben Verwaltung und Politik abgelehnt.
Sie berufen sich auf Gutachter, die darauf hingewiesen haben, dass die Kosten
dann von allen Bürgern gezahlt werden müssten - ohne dass diese einen
Nutzen von der Wand haben.
KOMMENTAR
Habe ich das richtig verstanden?
Wer keinen Nutzen von der Wand hat braucht nichts zu bezahlen?
Wenn also die Gewerbebebauung in der bisherigen Form weiter voran schreitet, so
brauchen die Wohneigentümer, die nahe der Tomper Straße wohnen und dann
keinen Nutzen von der Wand haben, nicht zu bezahlen?
Oder wie ist das gemeint?
Wird dazu dann eine neue Lärmpegel-Messung durchgeführt?
Hier sollte man die nächste Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Nord
nutzen und eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung stellen.
Ralf Hennekes