Lokales - Rheinische Post - Samstag, 7. Dezember 2013

Lärmschutz Tomp: Stadt will Urteil prüfen
Zwei Kläger hielten durch bis zum Oberverwaltungsgericht Münster – und sie bekamen recht. Sie müssen sich nicht an den Anlieger-Kosten für den Lärmschutz beteiligen. Die Stadt will jetzt gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen.

Von INGE SCHNETTLER
Mönchengladbach (RP).

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat zwei Klägern recht gegeben. Die Betreiber des Josefshauses in Hardt und die Geschäftsführung der Bauträgerfirma Schmitz an der Tomphecke müssen sich demnach nicht an den Kosten für den Lärmschutzwall in Tomp beteiligen. Jeweils etwa 60.000 Euro hätten sie im Falle des Scheiterns zahlen müssen. "Anfangs haben fast 40 Hardter Bürger gegen die Erhebung geklagt", sagt Annette Schmitz von der Bauträgerfirma. "Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf, das für uns alles andere als günstig ausgefallen ist, gaben die meisten auf."

Und die ärgern sich jetzt kolossal und haben eine Bürgerinitiative gegründet. Die erste Idee - nach Bekanntwerden des Urteils aus Münster, das den beiden siegreichen Parteien kürzlich ins Haus flatterte, wollten sie zunächst mit einer nachträglichen Klage reagieren. Irmgard Elgharbi ist eine von ihnen. "Wir mussten aber leider akzeptieren, dass das nicht geht", sagt sie. Natürlich ist sie wütend auf sich selbst, weil sie nicht bis zum Oberverwaltungsgericht Münster durchgehalten hat. "Das Ganze zog sich über viele Jahre hin, irgendwann waren wir es total leid." Zumal die Anwälte den Klägern damals kaum Hoffnung gemacht hätten.

Die Geschichte hat vor mehr als 20 Jahren angefangen. Schon zu Beginn der 90er Jahre hatte die Stadt die Absicht, zwischen dem Neubaugebiet Tomp - das liegt zwischen der Tomper Straße im Süden und der Nikolausstraße - und der Autobahn 52 einen 750 Meter langen Lärmschutzwall zu errichten. 90.000 Mark sollte die Mutterbodenaufschüttung damals kosten. Dann schoss die Bausumme rasant in die Höhe - auf fast eine Million Euro. Erich Oberem, langjähriger Chef der FWG, war es, der sich unermüdlich viele Jahre lang für die betroffenen Bewohner in Hardt einsetzte, weil er sich sicher war, dass die Stadt selbst die enorme Kostenexplosion verschuldet hatte.

Der Bebauungsplan hatte für die Errichtung des sechs Meter hohen Walls eine Fläche von zwölf Metern Breite und 750 Metern Länge zugrunde gelegt. "Das war in der Tiefe der Fläche viel zu wenig", sagte Erich Oberem damals. Deshalb habe sich die Stadt damals entschlossen, einen sechs Meter hohen Wall zu errichten und darauf eine sechs Meter hohe Betonmauer zu bauen. Das habe die Kosten derart in die Höhe schnellen lassen, so Erich Oberem. Er geht auch heute noch davon aus, dass die Stadt die komplette Summe, die die Anwohner bereits gezahlt haben, zurückerstatten muss. Das wünschen sich die Anwohner - aus Kulanzgründen auch, "da die Stadt nachweislich im Unrecht war, wäre das nur gerecht", sagt Irmgard Elgharbi.

Dr. Kay-Uwe Rhein, Leiter des städtischen Rechtsamts, bewertet das ganz anders. "Wir prüfen derzeit, ob wir gegen den Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Münster Rechtsmittel einlegen", sagt er. Wenn die Entscheidung des Gerichts umgesetzt werden würde, "müsste ich allen anderen Bürgern die Grundbesitzabgaben erhöhen, damit die Hardter durch den Lärmschutz ihre Ruhe haben."


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 7. Dezember 2013


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