Rheinische Post - Mönchengladbacher Stadtpost - Mittwoch, 27. August 2014

Festival im JHQ kann vielleicht doch "Rock am Ring" heißen

Das Oberlandesgericht Koblenz stellt in Aussicht, dass Veranstalter Lieberberg den Namen weiter nutzen darf.



Mönchengladbach (RP). Konzertveranstalter Marek Lieberberg könnte womöglich doch mit dem Titel "Rock am Ring" für ein künftiges Musikfestival werben - auch ohne Zustimmung des bisherigen Geschäftspartners am Nürburgring. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte gestern im Prozess um die Rechte des Musikfestivals in der Eifel in Aussicht, dass es wegen neuer Erkenntnisse eine einstweilige Verfügung aufheben könnte. Das Urteil soll an diesem Freitag fallen.

Das Landgericht Koblenz hatte im Juni entschieden, dass Lieberberg nicht ohne Zustimmung des bisherigen Geschäftspartners Nürburgring GmbH ein Festival mit dem bewährten Namen organisieren oder bewerben darf. Denn die Rechte an dem Titel gehörten beiden Seiten. Der Konzertveranstalter hatte dagegen Berufung eingelegt. Mit dem neuen Eigner des Nürburgrings, dem Autozulieferer Capricorn, der unter anderem in Gladbach an der Krefelder Straße sitzt und dort zeitweise sogar seinen Hauptsitz hatte, hatte er sich nicht auf eine Fortsetzung des Traditionsfestivals einigen können. Lieberberg will bekanntermaßen nach Mönchengladbach ins JHQ ausweichen.

Die Richter verwiesen auf zwei neue eidesstattliche Versicherungen des Ex- Geschäftsführers der Nürburgring GmbH, Friedhelm Demandt, und des Konzertveranstalters Matthias Hoffmann. Hoffmann versicherte, dass Titel und Idee des Festivals von Lieberberg stammten. Demandt erklärte eidesstattlich, dass die Aussagen Hoffmanns stimmten und die Rechte nach damaliger Absprache bei Mama Concerts bleiben müssten - der damaligen Veranstaltergruppe, der auch Lieberberg angehörte. Eine E-Mail von Lieberbergs damaligem Partner, dem Musikveranstalter Marcel Avram, bestätigte die Aussagen Hoffmanns und Demandts. Diese Erkenntnisse hatten beim Juni-Prozesstermin noch nicht vorgelegen.

Der Sprecher der Sanierer des Rings, Pietro Nuvoloni, verwies auf das Urteil und ließ offen, ob es später zu einer Klage kommen könnte. "Wir werden, sofern diese Entscheidung zu unseren Ungunsten stattfinden sollte, die schriftliche Begründung in Ruhe sichten", sagte er. "Erst dann werden wir entscheiden, ob wir den Sachverhalt in einem Hauptsacheverfahren klären und deswegen Klage erheben würden." Der Titel gehöre beiden Seiten. Zudem lägen die Merchandising-Rechte bei Ring-Käufer Capricorn.



Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 27. August 2014

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