Rheinische Post - Mönchengladbacher Stadtpost - Dienstag, 1. Juli 2026
Kritik an Plan für Windräder im Hardter Wald
von Carsten Pfarr
Mönchengladbach
Strom erzeugen, ohne ständig fossile Energieträger zu verbrauchen - auf dem Papier klingt die Idee von
Windrädern gut.
Und doch regt sich immer wieder Widerstand gegen den Bau der oft Hunderte Meter hohen Anlagen.
Vor der eigenen Haustür sollen sie nicht errichtet werden, in oder an Schutzgebieten auch nicht.
Ganz vermeiden lässt sich der Neubau in Mönchengladbach aber genauso wenig.
Erst vergangenes Jahr sind fünf sogenannte "Windenergiebereiche" (WEB) in der Stadt ausgewiesen
worden - also Zonen, in denen Windräder vorrangig errichtet werden sollen.
Für zwei davon liegt nun ein Genehmigungsantrag vor.
Ein Unternehmen will insgesamt vier Windenergieanlagen bauen:
zwei im Hardter Wald und zwei südlich davon. Und wieder regt sich Kritik.
Der Antrag kommt von einem sogenannten Projektierer,
der auf die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen spezialisiert ist, wie ein Stadtsprecher sagt.
Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich um ein Unternehmen aus Erkelenz.
Das plant nun, zwei Windräder im südwestlichen Teil des Hardter Waldes zu bauen.
Genauer gesagt: südlich des dortigen Spielplatzes und des Ponyhofes.
Weitere zwei Anlagen sollen auf der Ackerfläche zwischen Hardter Wald und dem ehemaligen
Militärgelände JHQ ("Joint Headquarters") entstehen.
Der entsprechende Antrag liegt der Stadt seit Mitte April vor. Aktuell läuft das Genehmigungsverfahren.
Darauf hingewiesen hatte die Mönchengladbacher Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), die dazu eine Stellungnahme abgegeben hat.
Darin sprechen sich die Naturschützer gegen die zwei Anlagen im Hardter Wald aus.
Der BUND unterstütze den Ausbau erneuerbarer Energien ausdrücklich,
sehe jedoch "erhebliche rechtliche und planerische Konflikte bei den vorgesehenen Standorten".
Er beruft sich darauf, dass der Hardter Wald ein Erholungsgebiet ist, das auch als solches erhalten werden müsse.
Das sei sogar in den sogenannten Durchführungsplänen (heute Bebauungspläne) so festgelegt.
"Wir sehen ein überragendes öffentliches Interesse in dem Erholungsschutz",
sagt Klaus Hüneburg aus dem Vorstand des BUND,
der zudem Mitglied des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde ist.
Dem BUND geht es dabei konkret um die beiden Windräder im Hardter Wald.
"Gegen die beiden auf der Freifläche haben wir keine grundsätzlichen Bedenken",
betont Hüneburg.
Der Hardter Wald habe aber als größte zusammenhängende Waldfläche in Mönchengladbach
eine herausragende Bedeutung für Naturhaushalt, Landschaftsbildung und Erholung.
Die Windräder würden durch ihre schiere Größe den Landschaftscharakter dauerhaft und erheblich
verändern.
Ihre Lautstärke würde die Erholung beeinträchtigen.
Zudem sei nicht erwiesen, ob die Windräder am geplanten Standort zur Bedrohung für teilweise
geschützte Tierarten werden.
Auch befürchtet der BUND, dass die Umweltauswirkungen insgesamt deutlich stärker ausfallen,
als es in den Unterlagen zum Genehmigungsverfahren beschrieben wird.
Und das ist nur ein Teil der Anmerkungen des BUND,
der unter anderem auch einen Widerspruch zum Landesentwicklungsplan (LEP) sieht,
die angemessene Kompensation hinterfragt und eine Prüfung von alternativen Standorten fordert.
Die Naturschützer sprechen von "erheblichen Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit des
Vorhabens".
Der Stadt als Genehmigungsbehörde geben sie mit,
dass sie bei der Interessensabwägung ihren Ermessensspielraum nutzen müsse.
Sie argumentieren dabei, dass sich die Stadtverwaltung bei der 18. Regionalplanänderung selbst gegen den
Windenergiebereich im Hardter Wald ausgesprochen hatte - was die Bezirksregierung Düsseldorf aber nicht davon
abhielt, den Bereich auszuweisen.
Und das, obwohl Mönchengladbach mit seinen etwa zwölf Prozent Waldfläche als waldarm gilt,
weshalb dort laut LEP möglichst auf Windenergieanlagen in Waldbereichen verzichtet werden sollte.
Ob die Windräder im Hardter Wald nun kommen oder nicht, entscheidet die Stadt.
Innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen muss die Verwaltung die Genehmigung
erteilen oder ablehnen.
Das liegt daran, dass es sich - bedingt durch den Regionalplan - um ein beschleunigtes Verfahren handelt,
bei dem die lokale Politik nicht mitreden darf und bei dem auch vereinfachte Umweltprüfungen zugrundeliegen.
Der Stadtsprecher berichtet, dass aktuell die bisher eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und
Nachforderungen mit Fristen an den Antragsteller übermittelt werden.
Das können zum Beispiel Ergänzungen zu den eingereichten Unterlagen oder
die Nachreichung fehlender Dokumente sein.
"Wenn abschließend alle Stellungnahmen vorliegen, wird entschieden,
ob der Antrag zu genehmigen oder aus zwingenden Gründen abzulehnen ist",
erklärt der Sprecher das weitere Vorgehen.
INFO
Das sind die fünf Windenergiebereiche
Zonen Mit der 18. änderung des Regionalplans im Sommer 2025 sind für Mönchengladbach
fünf "Windenergiebereiche" (WEB) festgelegt worden, die jeweils eine Kennung haben.
Hinter "Mön01-A" verbirgt sich die 6,5 Hektar große Zone im Hardter Wald, um die es nun geht.
"Mön01-B" ist der 10,5 Hektar große Bereich zwischen Hardter Wald und JHQ.
Außerdem gibt es noch einen 50,3 Hektar großen Bereich im JHQ ("Mön03")
sowie zwei Windenergiebereiche in der Nähe des Tagebaulochs:
"Mön06" (20,3 Hektar) liegt nördlich und
"Mön07" (23,1 Hektar) südlich der A46.
Abgewendet Ursprünglich sollte es auch zwei Windenergiebereiche auf den Feldern zwischen Buchholz,
Wickrathhahn, Beckrath und Herrath und damit südlich des Buchholzer Waldes geben
("Mön04" und "Mön05").
Die wurden aber gestrichen - zur Erleichterung einer Bürgerinitiative,
die sogar eine Petition dagegen gestartet hatte.