Rheinische Post - Mönchengladbacher Stadtpost - Donnerstag, 23. Juli 2026

Land NRW kauft Teilfläche für Abschiebegefängnis im JHQ


Die im JHQ geplante Einrichtung wird die zweite Einrichtung ihrer Art in NRW. Bis zu 140 Personen sollen dort Platz finden. Der Kaufvertrag muss allerdings noch eine Hürde nehmen. Zudem sind mehrere Fragen zur Zukunft des Militärgeländes im Westen Mönchengladbachs weiter offen.


von Carsten Pfarr
Mönchengladbach
Für das geplante Abschiebegefängnis im JHQ ("Joint Headquarters") ist eine weitere Hürde genommen. Das Land NRW hat einen Kaufvertrag für eine Teilfläche in dem Hunderte Hektar großen Ex-Militärgelände in Mönchengladbach geschlossen. Einen entsprechenden Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigt ein Sprecher des Flüchtlingsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Das Gelände selbst gehört dem Bund, mit dem das Land - beziehungsweise dessen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) - Anfang Juli den Kaufvertrag schloss. Der Verwaltungsrat hat seine Zustimmung seither bereits erteilt. Auf der anderen Seite muss nun nur noch der Bundestag den Verkauf bestätigen.
JHQ Strukturkonzept
Bisher gibt es in NRW nur eine einzige "Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige" (UfA), wie das Abschiebegefängnis offiziell heißt. Die steht in Büren (Kreis Paderborn) und hat 175 Plätze - so viele wie keine andere Abschiebungshaftanstalt in Deutschland. Trotzdem gilt die Einrichtung als überlastet. In ihr werden Menschen inhaftiert, die abgeschoben werden sollen - bei denen aber befürchtet wird, dass sie sich dem entziehen könnten. Die Abschiebungshaft muss richterlich angeordnet werden.

Der Bau einer zweiten UfA ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die schwarz-grüne Landesregierung 2024 als Reaktion auf den Anschlag beim Fest zum Jubiläum der Stadt Solingen beschlossen hatte. Ein 26-jähriger Syrer hatte bei der Feier Besucher mit einem Messer angegriffen. Drei Menschen starben, weitere wurden schwer verletzt. Der Mann hätte eigentlich zuvor schon abgeschoben werden sollen.

Das geplante Abschiebegefängnis in Mönchengladbach soll Platz für 140 Personen haben und nach Informationen unserer Redaktion etwa zehn Hektar groß sein. Zu den Kosten machte das Land bisher keine Angaben. Beim Kaufpreis des Geländes verweist der BLB auf "vertragsrechtliche Gründe". Die Baukosten sind bisher ebenfalls nicht beziffert worden. Eine Ministeriumssprecherin betonte aber seinerzeit, dass "haushälterische Vorkehrungen" getroffen worden seien.

Die UfA wäre die zweite Einrichtung des Landes im JHQ. Seit 2016 betreibt sie bereits eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) im nördlichen Teil des Areals. Wo genau das Abschiebegefängnis gebaut wird, ist noch nicht offiziell bekannt. Ein Zeitplan liegt ebenfalls noch nicht vor. "Sowohl der Baustart als auch die spätere Inbetriebnahme hängen von den weiteren Schritten ab und können derzeit noch nicht terminlich benannt werden", sagte eine Sprecherin des Flüchtlingsministeriums der dpa. Die Stadt Mönchengladbach bereite "derzeit die Schaffung des Bauplanungsrechts von kommunaler Seite vor". Dazu erforderliche Beschlussfassungen seien ab Herbst 2026 möglich.

Die Stadt Mönchengladbach hält sich hingegen bedeckter: "Auf Basis der Machbarkeitsstudie laufen die weiteren Abstimmungsgespräche zwischen Land und Kommune über den Sommer weiter. Zu weiteren Details können wir uns noch nicht äußern", sagt ein Rathaussprecher auf Anfrage. Zum Hintergrund: Bei Bauvorhaben müssen in der Regel die Stadtverwaltung sowie die örtliche Politik eingebunden werden. Ein solches Bauleitplanverfahren kann in speziellen Fällen aber umgangen werden. Heißt: Sollte die Stadt die Bauplanung nicht genehmigen, können Bund und Land über den Kopf der Stadtverwaltung hinweg entscheiden. Zu welcher der beiden Varianten es kommt, ist derzeit noch offen.

Die vom Rathaussprecher angeführte Machbarkeitsstudie stammt von der Entwicklungsgesellschaft "NRW.Urban", einer Tochter des Landes NRW, das mit dem BLB auch Hauptauftraggeber war. "NRW.Urban" nahm Ende 2023 die Arbeit auf und präsentierte zweieinhalb Jahre später - im April 2026 - die Ergebnisse der Untersuchungen, für die ein niedrigerer sechsstelliger Betrag investiert wurde. Die Studie beleuchtet die planerische und technische Machbarkeit verschiedener Nutzungen des größtenteils verlassenen Militärgeländes, in dem auch Schutzgebiete liegen.

Ein Ergebnis der Studie ist ein Nutzungskonzept für den Gesamtstandort. Dort sind die Erstaufnahmeeinrichtung und das Abschiebegefängnis auch eingezeichnet - das Abschiebegefängnis mittig in der westlichen Hälfte des Areals. Die weiteren Flächen sind - gemäß dem sonst angemeldeten Bedarf - für die Bundeswehr sowie für Übungen von Zoll und Landespolizei vorgesehen. Die Stadt Mönchengladbach, die zwischenzeitlich ein Gewerbegebiet im JHQ entwickeln wollte und deshalb ursprünglich die Machbarkeitsstudie vorangetrieben und mit 15.000 Euro mitfinanziert hat, geht aller Voraussicht nach leer aus.

Mit dem nun geschlossenen Kaufvertrag wird nach der zwischenzeitlichen Unwägbarkeit durch das Moratorium des Bundes an weiterer Stelle etwas Klarheit geschaffen. Das Land signalisiert deutlich, dass es an dem Vorhaben, ein Abschiebegefängnis in Mönchengladbach zu bauen, festhält. Erst vor zwei Wochen hatte zudem die Bundeswehr ihre Pläne für die von ihr beanspruchten 150 Hektar im JHQ sowie dem dazugehörigen "Wegberger Komplex", auf dem derzeit das RAF-Krankenhaus abgerissen wird, konkretisiert. Die Flächen sollen voraussichtlich für den Neuen Wehrdienst genutzt werden. Ein entsprechender "Prüfungs- und Entscheidungsprozess" soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 23. Juli 2026


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