Rheinische Post - Mönchengladbacher Stadtpost - Donnerstag, 24. September 2026

Neue Details zum geplanten Abschiebegefängnis


Bis zu 140 Personen - Männer und Frauen - sollen in der Einrichtung des Landes untergebracht werden können. In einem Vortrag wurden nun Aspekte der Sicherheit beleuchtet. Außerdem ging es um den Zeitplan und die Frage, weshalb das JHQ als Standort ausgewählt wurde.


von Carsten Pfarr
Mönchengladbach
Mehr als 300 Millionen Euro will das Land für das in Mönchengladbach geplante Abschiebegefängnis investieren. 140 Personen sollen in dem Neubau auf einem 9,4 Hektar großen Gelände im ehemaligen Militärareal JHQ ("Joint Headquarters") untergebracht werden können. Weil die Fläche einst dem Bund gehörte und die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA), so die offizielle Bezeichnung, ein Projekt des Landes ist, ist die Stadt Mönchengladbach nur in Teilen eingeweiht in die Planungen. Gleichwohl hat der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) nun in einer politischen Sitzung einen Sachstandsbericht vorgetragen. Dabei ging es um die Fläche und den Bau sowie um Fragen zur Sicherheit und zum weiteren Zeitplan.
JHQ im Hardter Wald
So betonte Till Neschen, Technischer Niederlassungsleiter des BLB in Duisburg, dass das Land insgesamt etwas mehr als 170 Hektar im JHQ angekauft hat - also deutlich mehr, als allein für das Abschiebegefängnis benötigt wird. Das liegt an der weiteren Nutzung durch das Land, das dort bereits seit 2016 eine Erstaufnahmeeinrichtung betreibt, die Landespolizei trainieren lässt und Ausgleichsflächen benötigt. Der kürzlich öffentlich gewordene Kaufpreis von 38,7 Millionen Euro beziehe sich auf die Gesamtliegenschaft. Die Bundeswehr habe die Flächen im Südosten des ehemaligen Militärareals behalten. Die sollen womöglich für den Neuen Wehrdienst genutzt werden, hatte das Bundesverteidigungsministerium im Juli erklärt.

Dass für das zweite Abschiebegefängnis des Landes das JHQ ausgewählt wurde, hat laut Neschen mehrere Gründe. So haben Untersuchungen ergeben, dass es dort Potenzialflächen gebe, auf die eine UfA passe und die auch zu haben sind. Da die bisher einzige Abschiebeanstalt in NRW in Büren (Kreis Paderborn) und damit im Osten des Landes liegt, habe sich der Westen als zweiter Standort angeboten. Auch eine Nähe zum Flughafen Düsseldorf sei erwünscht gewesen, "da dort statistisch die meisten Abschiebungen erfolgen", wie Neschen sagte. Die Lage im JHQ selbst sei ebenfalls nicht willkürlich. Es hätte auf dem Areal zwar "bessere Orte gegeben". Aber mit der Wahl werde der Eingriff in die Natur gering gehalten, es sei auf ausreichend Abstand zur Erstaufnahmeeinrichtung und zu den Polizei-Übungsflächen geachtet worden.

Das Abschiebegefängnis soll auf einer Fläche etwa im Bereich zwischen Antrim Drive und Wolseley Road errichtet werden. Dort befand sich früher unter anderem ein Sportplatz. "Da sprießen ein paar Kiefern, aber sonst ist die Wertigkeit eher gering", ordnete Neschen ein. Die Erschließung erfolge über die Queens Avenue, die bis zur Hardter Straße führt. Durch die Einrichtung selbst gebe es nur wenig zusätzlichen Verkehr. Ein Gutachten dazu ist schon erstellt - genau wie Gutachten zum Schallschutz, zur Entwässerung, zur Straßenplanung und zum Boden sowie mehrere naturschutzrechtliche Expertisen.

Auf dem etwa 9,4 Hektar großen Grundstück entstehen Gebäude mit einer sogenannten Bruttogeschossfläche (BGF) von knapp 20.000 Quadratmetern. Heißt: Große Teile des Areals sind nicht mit Gebäuden belegt. Laut BLB gibt es eine "großflächige Außenanlage". Die reine Unterbringung von Ausreisepflichtigen - regulär bis zu 140, bei Doppelbelegungen sogar bis zu 175 - ist nur eine Funktion, die erfüllt werden muss. Es braucht Parkplätze, eine Pforte, Platz für die Verwaltung, für die Krankenstation, für die Aufnahme und für Besuche. Freizeitgestaltung muss drinnen und draußen erfolgen können, es braucht technische Bereiche und mehr. In der UfA können Männer und Frauen untergebracht werden - in verschiedenen Gebäuden.

Der Bau selbst kostet nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums etwa 220 Millionen Euro, für die Planung sind 55 Millionen kalkuliert. Wie Neschen sagte, wird für die Planung das Technische Raumbuch für den Justizvollzug herangezogen, da die dort gemachten Erfahrungen gut übertragbar seien. "Wir gehen davon aus, dass die UfA eine sehr sichere Einrichtung wird." Das gelte für die Bevölkerung, für die Bediensteten und für die untergebrachten Personen, die - das betonte Neschen - "nicht per se Straftäter sind" und für deren Unterbringung auch andere Gesetze gelten als für Gefängnisinsassen. Eine Umwandlung der UfA in eine Justizvollzugsanstalt sei möglich, aber abhängig vom Planungsrecht, sagte Neschen auf Nachfrage von Die Linke/Die Partei. Und auch eine Erweiterung sei denkbar, führte er auf Nachfrage der AfD aus.

Wie lange es noch dauert, bis der Bau startet oder die Einrichtung in Betrieb geht, ist weiter offen. Der Kauf der Flächen sei im Juli erfolgt, berichtete Neschen auf Rückfrage. Im Herbst tagen Gremien des Bundes, eine finale Zustimmung sei für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Involviert sind das Bundesfinanzministerium, der Bundesrat und der Bundestag. Für das Bauvorhaben selbst plant der BLB einen "wettbewerblichen Dialog". Dabei sucht er drei Totalunternehmer, die Planung und Ausführung übernehmen würden, und entwickelt mit diesen Ideen, wie das Vorhaben letztlich realisiert werden soll. Am Ende stehen drei Angebote, aus denen eines ausgewählt wird. Eine entsprechende Ausschreibung sei bereits für die finale Veröffentlichung vorbereitet. Weitere Details zum Zeitplan sind allerdings offen.
JHQ Strukturkonzept
Info:

Wer das Planungsrecht schaffen kann

Beteiligte Der Bedarfsträger des zweiten Abschiebegefängnisses ist das NRW-Flüchtlingsministerium. Betreiberin wird die Bezirksregierung Düsseldorf, Baudienstleister des Landes ist der BLB. Die Stadt Mönchengladbach ist damit nicht direkt beteiligt, könnte aber involviert werden, um das Planungsrecht zu schaffen.

Optionen Wie die zuständige Dezernentin Claudia Schwan-Schmitz erklärte, kann das über ein Standardverfahren erfolgen, bei dem die Stadtverwaltung und die Politik eingebunden werden. Bund und Land haben nach Baugesetzbuch (ยง37) aber auch die Möglichkeit, sich selbst Planungsrecht zu schaffen.

Präferenz Wie Till Neschen sagte, ist das reguläre Bauleitverfahren der vom BLB bevorzugte Weg: "Das ist das risikoärmste Verfahren, daher würden wir das gerne mit der Stadt Mönchengladbach machen. Es ist alles vorbereitet." Als Ziel hat der BLB formuliert, dass es "ein Verfahren im Schulterschluss zwischen Stadt und Land gestalten, transparent umsetzen und zusammen zum Erfolg führen" wolle.


Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 24. September 2026


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