St. Nikolaus-Bruderschaft ist jetzt eingetragener Verein

Infos über die Hintergründe

Seit Anfang Juni 2010 ist die St.Nikolaus-Bruderschaft beim Amtsgericht Mönchengladbach im Vereinsregister unter der Nummer VR 4662 eingetragen. Damit verfügt sie über einen eigenständigen Rechtsstatus. Gleichzeitig wurde ihr durch das Finanzamt die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausgestellt. Hierdurch können wir nun abzugsfähige Spendenquittungen ausstellen.

Die Entscheidung, eigenständiger Verein mit dem Ziel der Anerkennung der Gemeinnützig-keit zu werden hatte die Generalversammlung im Oktober 2009 getroffen. Dieser Schritt war sinnvoll, weil es zum Selbstverständnis einer so großen Bruderschaft gehört, eine eignene Rechtsstellung zu besitzen und der Bruderschaft bislang die Möglichkeit zur Ausstellung abzugsfähiger Spendenquittungen verwehrt war. Diese können aber auch künftig nur dann ausgestellt werden, wenn Spenden für die in der Satzung beschriebenen gemeinnützigen Zwecke erteilt werden wie z.B. den Erhalt der Jungschützenfahne.

Durch die Rechtsfähigkeit der Bruderschaft als e.V. waren gleichzeitig die Vorstandsmitglieder zu bestimmen, die für den Verein Rechtsgeschäfte tätigen können. Dies sind der Präsident, der Vizepräsident, der Geschäftsführer und der Kassierer, wobei jeweils 2 von ihnen gemeinsam die Bruderschaft vertreten müssen.

Willi Houben, Vizepräsident

Mänchengladbach-Hardt, im Juli 2010
Veröffentlicht auf der neuen Homepage der St. Nikolaus-Bruderschaft


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