Lokales - Rheinische Post - Samstag, 11. Januar 2014
Tomp: Stadt muss 90.000 Euro zahlen
Es ist entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadt abgewiesen.
Die Kläger gegen den Lärmschutz haben gesiegt.
Von INGE SCHNETTLER
Mönchengladbach.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt abgewiesen.
Diese hatte das Rechtsamt im Januar eingereicht, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster zwei
Klägern - St. Josefsheim Hardt
und Annette Schmitz, Geschäftsführerin der gleichnamigen Bauträgerfirma
in Hardt - Recht gegeben hatte. Die Stadt verlangte eine Revision des Verfahrens vor diesem höchsten
gerichtlichen Gremium. Ohne Erfolg, wie jetzt bekannt wurde.
Ursprünglich hatten insgesamt 80 Hardter vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sie sich weigerten,
die geforderten Anliegerkosten für die 750 Meter lange Lärmschutzwand entlang der Autobahn 52 zu zahlen.
Nach dem Scheitern vor dem Verwaltungsgericht hatten die meisten ihre Klage zurückzogen, Annette Schmitz
und die Leitung des Josefshauses
blieben hartnäckig, sie legten Rechtsmittel ein.
Das Josefshaus
hatte zwar die von der Stadt geforderten 60.000 Euro gezahlt, forderte die Summe aber vor Gericht zurück.
Das Geld wird die Einrichtung jetzt zurückbekommen. "Das können wir gut für die Renovierungen in
unserem Haus gebrauchen", sagt die Leiterin Schwester Magda. Annette Schmitz hatte nie daran gezweifelt,
dass sie am Ende Recht bekommen würde. Auch sie sollte damals um die 60.000 Euro zahlen.
"Jetzt kann ich sagen, dass ich in dieser Sache obsiegt habe", sagt sie zufrieden.
Die Stadt muss zahlen. Und zwar nicht nur die Gerichtskosten durch alle Instanzen, sondern auch
anteilig die Kosten, die die Anwälte von Annette Schmitz und dem
Hardter Josefshaus
verursacht haben.
Das sind nach Auskunft der Stadt noch einmal 30.000 Euro. Macht unterm Strich 90 000 Euro, die die Stadt zu zahlen hat.
Die Geschichte hat vor mehr als 20 Jahren angefangen. Schon zu Beginn der 90er Jahre hatte die Stadt
die Absicht, zwischen dem Neubaugebiet Tomp - das liegt zwischen der Tomper Straße im Süden und
der Nikolausstraße - und der Autobahn 52 einen Lärmschutzwall zu errichten. 90.000 Mark sollte die
Mutterbodenaufschüttung damals kosten. Dann schoss die Bausumme rasant in die Höhe - auf fast eine
Million Euro. Die Fläche, die für den Wall gedacht war, stellte sich damals als viel zu schmal heraus,
deshalb musste eine neue Lösung her. Die sah dann so aus, dass auf einem Erdwall von drei Metern Höhe
eine ebenso hohe Wand gesetzt wurde. An den explosionsartig in die Höhe geschossenen Kosten sollten
die Bürger beteiligt werden.
Das Firmengebäude von Annette Schmitz liegt exakt am Ende der Lärmschutzwand. Der Lärm schlägt an der
Kante vorbei und dringt ungehindert zu ihr durch. "Im Moment kann ich bei offenem Fenster in meinem
Büro telefonieren", sagt sie. Das läge aber nur daran, dass auf der Autobahn eine Baustelle eingerichtet
ist und die Autofahrer maximal 80 Stundenkilometer fahren dürfen. Wenn man an dieser Stelle generell eine
Tempo-80-Beschränkung einrichten würde, wären alle Anwohner deutlich besser dran, ist sie überzeugt.
"Das macht unheimlich viel aus." Und die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht nur wirksam, sondern auch
kostengünstig. "Man müsste einfach nur ein paar Schilder auf der Autobahn aufstellen", sagt Annette Schmitz.