Rheinische Post - Mönchengladbacher Stadtpost - Donnerstag, 2. Juli 2015
Das komplette JHQ ein Riesendenkmal?
Seit 1997 gibt es Bestrebungen, das ehemalige Nato-Hauptquartier in
seiner gesamten Ausdehnung unter Denkmalschutz zu stellen.
Schon damals erklärten Experten, wie erhaltenswert die Anlage ist.
Das Verfahren läuft noch.
von Gabi Peters
Mönchengladbach (RP).
Die Stellungnahme der Denkmalschützer ist eindeutig:
"Das Nato-Hauptquartier in Mönchengladbach-Rheindahlen ist in der
gesamten Ausdehnung einschließlich Hospital ein Denkmal gem. § 2 DSchG NW."
So steht es in einem Schreiben, das im Juni 1997 an die Untere Denkmalbehörde
der Stadt ging.
Die Experten vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege hielten das komplette
Areal für erhaltenswert:
die militärischen Gebäude, das Theater, das Kino, die drei Kirchen,
die Schule, das Kasino, das Hospital. . .
Das alles hatten die Denkmalschützer schon bei ihrer ersten Begehung besichtigt.
Um den Denkmalwert der Anlage insgesamt begründen zu können, seien
zwar noch weitere Begutachtungen der Siedlungsstellen mit Wohnhäusern, der
Sportanlagen und der Freiflächen erforderlich.
"Jedoch hat die erste Besichtigung des Gebietes zu der Feststellung geführt,
dass das JHQ Rheindahlen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Denkmals
erfüllt", heißt es im Schreiben des Rheinischen Amts für
Denkmalpflege von 1997.
Trotzdem wurde und wird in der Stadt, nachdem bekannt wurde, dass der militärische
Stützpunkt von den Briten aufgegeben wird, eifrig über eine Nachfolgenutzung
des Areals nachgedacht:
Golfplatz, Freizeitpark mit Hotel, Waldbühne, Festivalgelände,
Gesundheitshotel, Standort für Windräder,
Flüchtlingserstunterkunft . . .
alles schwer vereinbar mit Denkmalschutz.
Tatsächlich sind die Pläne zur Umsetzung des Eintrages in die Denkmalliste
noch nicht vom Tisch.
"Die abschließende Bewertung bleibt abzuwarten", heißt es
aktuell aus dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege.
2013 war die Prüfung des Denkmalwerts erneut aufgenommen und das Gelände
mit Zustimmung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
begangen und dokumentiert worden.
"Nun erfolgt eine ergebnisoffene Auswertung bzw. Bewertung des Materials,
denn im Vergleich zu 1997 hat die Anlage in Teilen erhebliche Veränderungen
erfahren", teilt Sabine Cornelius, Pressesprecherin des Rheinischen Amtes
für Denkmalpflege beim LVR, mit.
Dass es immer noch keine Entscheidung gibt, obwohl es die Bestrebungen schon
seit schlappen 18 Jahren gibt, begründen die Denkmalpfleger mit der
Komplexität des Geländes.
Böse Zungen aber behaupten, weder der Bund als Besitzer des Geländes,
noch die Landesregierung und schon gar nicht die Stadt hätten ein Interesse
daran, dass das 400 Hektar große Gelände in Gänze unter Denkmalschutz
gestellt wird.
Und das hätten alle auch deutlich verkündet.
Eine Stelle sogar mehr als deutlich.
Auf Nachfrage erklärte Sabine Cornelius schriftlich:
"LVR, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes NRW und Bezirksregierung Düsseldorf haben angesichts der denkmalfachlichen
Bedeutung des Ensembles und der Tragweite, die eine Unterschutzstellung des Areals
nach sich ziehen könnte, das genannte Vorgehen miteinander abgestimmt."
Fakt ist: Bis jetzt gibt es weder ein abschließendes Gutachten noch liegt
der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Denkmalbehörde
ein Antrag auf Unterschutzstellung vor.
Dennoch gebe es bereits eine Tendenz, was die Entscheidung anbelangt.
Sabine Cornelius: "Das ehemalige Nato-Hauptquartier weist in Teilen Denkmalwert
auf, der in Teilen des Areals eher in Form eines Denkmalbereiches mit wenigen
Einzeldenkmälern gesehen werden könnte."