Rheinische Post - Mönchengladbacher Stadtpost - Donnerstag, 2. Juli 2015

Das komplette JHQ ein Riesendenkmal?

Seit 1997 gibt es Bestrebungen, das ehemalige Nato-Hauptquartier in seiner gesamten Ausdehnung unter Denkmalschutz zu stellen. Schon damals erklärten Experten, wie erhaltenswert die Anlage ist. Das Verfahren läuft noch.



von Gabi Peters

Mönchengladbach (RP). Die Stellungnahme der Denkmalschützer ist eindeutig: "Das Nato-Hauptquartier in Mönchengladbach-Rheindahlen ist in der gesamten Ausdehnung einschließlich Hospital ein Denkmal gem. § 2 DSchG NW." So steht es in einem Schreiben, das im Juni 1997 an die Untere Denkmalbehörde der Stadt ging. Die Experten vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege hielten das komplette Areal für erhaltenswert: die militärischen Gebäude, das Theater, das Kino, die drei Kirchen, die Schule, das Kasino, das Hospital. . .

Das alles hatten die Denkmalschützer schon bei ihrer ersten Begehung besichtigt. Um den Denkmalwert der Anlage insgesamt begründen zu können, seien zwar noch weitere Begutachtungen der Siedlungsstellen mit Wohnhäusern, der Sportanlagen und der Freiflächen erforderlich. "Jedoch hat die erste Besichtigung des Gebietes zu der Feststellung geführt, dass das JHQ Rheindahlen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Denkmals erfüllt", heißt es im Schreiben des Rheinischen Amts für Denkmalpflege von 1997.

Trotzdem wurde und wird in der Stadt, nachdem bekannt wurde, dass der militärische Stützpunkt von den Briten aufgegeben wird, eifrig über eine Nachfolgenutzung des Areals nachgedacht: Golfplatz, Freizeitpark mit Hotel, Waldbühne, Festivalgelände, Gesundheitshotel, Standort für Windräder, Flüchtlingserstunterkunft . . . alles schwer vereinbar mit Denkmalschutz.

Tatsächlich sind die Pläne zur Umsetzung des Eintrages in die Denkmalliste noch nicht vom Tisch. "Die abschließende Bewertung bleibt abzuwarten", heißt es aktuell aus dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege.

2013 war die Prüfung des Denkmalwerts erneut aufgenommen und das Gelände mit Zustimmung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) begangen und dokumentiert worden. "Nun erfolgt eine ergebnisoffene Auswertung bzw. Bewertung des Materials, denn im Vergleich zu 1997 hat die Anlage in Teilen erhebliche Veränderungen erfahren", teilt Sabine Cornelius, Pressesprecherin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege beim LVR, mit.

Dass es immer noch keine Entscheidung gibt, obwohl es die Bestrebungen schon seit schlappen 18 Jahren gibt, begründen die Denkmalpfleger mit der Komplexität des Geländes. Böse Zungen aber behaupten, weder der Bund als Besitzer des Geländes, noch die Landesregierung und schon gar nicht die Stadt hätten ein Interesse daran, dass das 400 Hektar große Gelände in Gänze unter Denkmalschutz gestellt wird. Und das hätten alle auch deutlich verkündet. Eine Stelle sogar mehr als deutlich.

Auf Nachfrage erklärte Sabine Cornelius schriftlich: "LVR, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und Bezirksregierung Düsseldorf haben angesichts der denkmalfachlichen Bedeutung des Ensembles und der Tragweite, die eine Unterschutzstellung des Areals nach sich ziehen könnte, das genannte Vorgehen miteinander abgestimmt."

Fakt ist: Bis jetzt gibt es weder ein abschließendes Gutachten noch liegt der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Denkmalbehörde ein Antrag auf Unterschutzstellung vor.

Dennoch gebe es bereits eine Tendenz, was die Entscheidung anbelangt. Sabine Cornelius: "Das ehemalige Nato-Hauptquartier weist in Teilen Denkmalwert auf, der in Teilen des Areals eher in Form eines Denkmalbereiches mit wenigen Einzeldenkmälern gesehen werden könnte."



Entnommen aus der Rheinischen Post, Ausgabe Mönchengladbach, 2. Juli 2015

Siehe hierzu auch Artikel vom 11. Juni 2015:
Bis zu 1400 Flüchtlinge in der geplanten JHQ-Einrichtung

Grafik Standort Zentralstelle Erstaufname


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